Für alle Gottesdienstteilnehmer gilt nun eine erweiterte Maskenpflicht. Erfahren Sie mehr im Artikel.
In der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag, 19.01.2021, wurde die Verlängerung des Lockdowns bis einschließlich 14.02.2021 beschlossen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verschärft, die in den Verordnungen der Landesregierungen konkret formuliert wurden. Davon ist auch die Durchführung unserer Gottesdienste betroffen.
Darüber hinaus müssen in beiden Bundesländern nun Gottesdieste bei den Ordnungsämtern/Gesundheitsbehörden angemeldet werden. Dies übernehmen die Gemeindeleitungen.